Arbeitsgerüste dienen dazu, Arbeiten an Bauwerksteilen auszuführen, die ansonsten nicht oder nur schwer zugänglich sind, wie z. B. Verputzarbeiten oder Arbeiten an der Dachrinne. Es muss ausreichend tragfähig sein, um die darauf Arbeitenden, ihr Arbeitsgerät sowie das erforderliche Arbeitsmaterial zu tragen. Die Ausführung der jeweiligen Arbeitsgerüste richtet sich nach den auszuführenden Arbeiten, demzufolge werden die Arbeitsgerüste in unterschiedliche Lastgruppen eingeteilt. Die Lastgruppen regeln die Belastung pro kN/m² sowie die Flächenpressung pro m². Die Montage der jeweiligen Arbeitsgerüste richtet sich nach Vorgaben bzw. Regelausführung der jeweiligen Gerüsthersteller, bei Abweichungen der Regelausführung muss der Gerüstersteller gesondert den Standsicherheitsnachweis erbringen.
Schutzgerüste dienen dazu, Arbeiter und Passanten gegen Absturz zu sichern oder diese vor herabfallenden Bauteilen zu schützen. Sie sind nicht dazu gedacht, um von dort aus Arbeiten am Bauwerk auszuführen. U. a. zählen Fanggerüste zu den Schutzgerüsten. Sie sorgen für die Absturzsicherung bei ungesicherten Arbeitsflächen, wie z. B. bei noch nicht hochgezogenen Wänden. Dachfanggerüste sind erforderlich, um die auf dem Dach Arbeitenden vor einem tieferen Absturz zu sichern. Sie dienen auch als Schutz der darunter befindlichen Personen gegen herabfallende Gegenstände. Bei Flächen, über denen für einen längeren Zeitraum Arbeiten ausgeführt werden, kann es erforderlich sein, Schutzdächer auf Gerüsten anzuordnen, um Passanten oder Arbeiter vor herabfallenden Gegenständen sicher zu schützen.